Das Kultusministerium hat die Bedingungen für den Unterrichtsbetrieb am 11. Dezember 2020 erneut aktualisiert.
Wichtige Änderungen:
-> Klarsichtmasken sind nicht mehr erlaubt (vgl. RHP 6.3)
-> Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen:
Mittelschule: Zeigt ein Schüler/eine Schülerin 48 Stunden keine Krankheitssymptome und ist fieberfrei, darf er/sie mit einer schriftlichen Bestätigung der Eltern die Schule wieder besuchen (vgl. Formular)
Grundschule: Mit leichten Erkältungssymptomen und fieberfrei ist der Schulbesuch erlaubt